Leasing
Was kann man leasen?
Privatpersonen sowie Geschäftsleute können eine Vielzahl an Gütern leasen. Der Bereich der Leasinggüter ist sehr groß, anbei einmal eine Auflistung der Güter die geleast werden können:
- Immobilien
- Autos
- Busse
- Bahnen
- Wohnmobile
- LKWs
- Firmengebäude
- Werkshallen
- Computer/Laptop
- Software
- Drucker
- Kopierer
- Aktenvernichter
- Scanner
- Kameras
- Werksmaschinen
- Baumaschinen
- Lagerausrüstungen
- Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Büromöbel)
- IT-Anlagen
Güter die geleast werden können müssen immer noch einen Restwert nach der Leasingdauer haben und sie müssen auch weiter verwendbar sein. Bei Leasing-Gütern ist die Fungibilität ausschlaggebend.
Was ist bei dem Leasing zu beachten?
Bei einem Leasingvertrag, sollte der Leasingnehmer auf folgendes achten:
- Leasing-Dauer
- Leasing-Anzahlung
- Leasing-Rate
- Schlussrate
- Rückgaberecht
- Recht auf Eigentumsübergabe/Kauf des geleasten Objekts
- Kilometerleasing (KFZ)
- Restwertleasing (KFZ)
- Pflichten für den Leasingnehmer
- Rechte für den Leasingnehmer
- Vorzeitige Kündigung
Es ist wichtig bei dem Vertragsabschluss alle Details genau durchzulesen. Beim Leasing bleibt der Leasinggeber während der Vertragslaufzeit Eigentümer, der Leasingnehmer ist nur Besitzer. Viele Pflichten die eigentlich ein Eigentümer zu erfüllen hat, gehen bei Leasingverträgen auf den Leasingnehmer über.
Beim Kfz-Leasing gibt es verschiedene Varianten, es gibt das Kilometerleasing, das Restwertleasing und eine Mischform von beiden. Bei dem Kilometerleasing wird die Fahrleistung während der Leasingzeit festgelegt und diese muss dann auch eingehalten werden. Beim Restwertleasing spielen die gefahrenen Kilometer eine nicht so große Rolle wie beim Kilometerleasing. Bei dem Restwertleasing wird ein Restwert festgelegt, liegt der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs nach dem Leasing-Ende unter dem vereinbarten Wert, muss der Kunde nachzahlen. Ist das Fahrzeug mehr wert wie vorher vereinbart, erhält der Kunde Geld zurück.